Arbeitsergebnisse der gemeinsamen Konferenzen vom 2.5.03, 12.6.03, 1.10.03, sowie der Lehrerkonferenzen am 11.2.04 und 10.3.04.

Präambel

Jeder hat das Recht, sich in unserer Schule wohl zu fühlen, sich angstfrei zu bewegen und zu arbeiten.

Jeder hat deshalb die Pflicht allen Anderen respektvoll zu begegnen; keine körperliche oder seelische Gewalt auszuüben und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Eigentum

  • Jeder achtet auf sein Eigentum und das des Anderen!​
  • Keiner nimmt oder beschädigt Sachen, die ihm nicht gehören!
  • Alle halten das Schulhaus und das Schulgelände sauber und ordentlich!
  • Alle sollten nur Dinge mit zur Schule bringen, die für den Unterricht gebraucht werden!

Hausrecht

Nach §23 ADO hat bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung der Schulleiter und in seiner Vertretung jede/r LehrerInnen das Recht, einen Schüler vom laufenden Unterricht auszuschließen und des Schulgeländes zu verweisen.

Regeln im Unterricht

  • Jeder verhält sich so, dass ein störungsfreier Ablauf gewährleistet ist. (Die Lehrkraft bestimmt, was stört!)
  • Keiner stört den Anderen beim Lernen!
  • Alle halten sich an die Klassenregeln!

Regeln vor und nach dem Unterricht

  • Verbotene Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden und auch nicht benutzt werden. Dazu gehören Alkohol, Drogen, Waffen, Zigaretten, Feuerzeuge und Messer. Alle Eltern sind verpflichtet dies zu kontrollieren.
  • Jeder hat das Recht auf eine ruhige und sichere Busfahrt.
  • Jeder hat die Pflicht Andere nicht zu stören oder zu ärgern.
  • Wenn der Bus ankommt, gehen alle sofort auf den Schulhof.
  • Beim Klingeln gehen alle Schüler zu ihren Aufstellplätzen. 
  • Die Schüler werden von ihren Lehrern abgeholt und gehen geordnet in die Klassenräume.
  • Jeder sucht nach dem Unterricht sofort den Bus auf. Schüler, die noch Unterricht haben, bleiben auf dem Schulhof.

Pausenregeln

  • Die Pausen verstehen sich als gestaltetes Freizeitangebot und dauern 20-30 Minuten
  • Zwei Lehrkräfte übernehmen die Organisation der Freizeitangebote und führen die Aufsicht.
  • Alle SchülerInnen halten sich nur auf dem Schulgelände auf! 
  • Die Frühaufsicht entscheidet über die Freigabe der Wiese.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit „Sondergenehmigung“ erlaubt.
  • Die Toiletten sind nur einzeln zu betreten (Ausnahmen regelt die Aufsicht).

Schulregeln

Allen Schülerinnen und Schülern sind die Schulregeln bekannt und halten sich daran.